Spezialwissen für Ihre Mandanten

In dem Maß, in dem der Paragrafendschungel wuchert, wächst auch die Anspruchshaltung gewerblicher Mandanten. Der Steuerberater wird zunehmend zum Unternehmensberater. Immer mehr Mandanten erwarten strategische Unterstützung. Selbst bei hochkomplexen Spezialthemen.

Die betriebliche Altersversorgung ist ein solches Thema:

  • Wissen die Mitarbeiter Ihrer Mandanten, dass Sie gemäß § 1a Abs. 1 BetrAVG einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung haben?
  • Ist die Abfindungsklausel in der Pensionszusage des Geschäftsführers konform mit dem BMF-Schreiben vom 4. Mai 2005?
  • Ist das Pfandrecht an bestehenden Rückdeckungsversicherungen insolvenzsicher?
  • Welches Instrumentarium – außer Geld – können Ihre Mandanten langfristig einsetzen, um dem drohenden Fachkräftemangel zu entgehen und gute Mitarbeiter ans Unternehmen zu binden?
  • Wie viel mehr Geld als den Heubeck-Barwert benötigt eine Firma, um eine zugesagte Altersrente bei aktueller Verzinsung und realistischer Lebenserwartung dauerhaft finanzieren zu können?

Als Nischendienstleister kennen wir die Antworten auf solche Fragen bis ins Detail. Indem Sie dieses Wissen weitergeben, stärken Sie die Bindung zu Ihren Mandanten – die Grundlage für langlebige Geschäftsbeziehungen.